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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Bitte wählen Sie eine der folgenden Kategorien:

Rechtliche Bestimmungen

Kann ich für meinen 45 km/h Elektroroller die THG-Quote beantragen?

Nein, das ist leider nicht mehr möglich. Am 28.06.2023 hat das Bundeskabinett eine novellierte Version der 38. BlmSchV beschlossen. Mit den hier beschlossenen Änderungen kann keine THG-Quote mehr für eigentlich zulassungsfreie Fahrzeuge beantragt werden. Unsere Modelle E-City 45 Retro, E-City 45 Hero, E-Cruiser 45, E-Joy 45 und Maximus MX2-45 werden infolgedessen nicht mehr gefördert.

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Brauche ich für meinen E-Roller einen Führerschein?

Ob und welchen Führerschein Sie für die Nutzung eines Rolektro E-Rollers benötigen, können Sie der Übersicht zu den rechtlichen Bestimmungen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben modellabhängig sind.

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Gilt eine Helm- bzw. Anschnallpflicht für E-Roller?

Ob ein Helm getragen oder ein Anschnallgurt genutzt werden muss, können Sie der Übersicht zu den rechtlichen Bestimmungen für Rolektro E-Roller entnehmen. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben modellabhängig sind.

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Wo darf ich mit meinem E-Roller fahren?

Grundsätzlich sind alle Rolektro E-Roller mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Wo genau Sie mit Ihrem E-Roller fahren dürfen (Radweg, Bürgersteig, Fußgängerzone etc.), können Sie der Übersicht zu den rechtlichen Bestimmungen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben modellabhängig sind.

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Darf ich meinen Elektroroller mit in den Bus oder die Bahn nehmen?

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen ÖPNV-Anbieter vor Ort, ob und wie ein Transport in Bus oder Bahn möglich ist.

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