Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Bitte wählen Sie eine der folgenden Kategorien:
Rechtliche Bestimmungen
Nein, das ist leider nicht mehr möglich. Am 28.06.2023 hat das Bundeskabinett eine novellierte Version der 38. BlmSchV beschlossen. Mit den hier beschlossenen Änderungen kann keine THG-Quote mehr für eigentlich zulassungsfreie Fahrzeuge beantragt werden. Unsere Modelle E-City 45 Retro, E-City 45 Hero, E-Cruiser 45, E-Joy 45 und Maximus MX2-45 werden infolgedessen nicht mehr gefördert.
Ob und welchen Führerschein Sie für die Nutzung eines Rolektro E-Rollers benötigen, können Sie der Übersicht zu den rechtlichen Bestimmungen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben modellabhängig sind.
Ob ein Helm getragen oder ein Anschnallgurt genutzt werden muss, können Sie der Übersicht zu den rechtlichen Bestimmungen für Rolektro E-Roller entnehmen. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben modellabhängig sind.
Grundsätzlich sind alle Rolektro E-Roller mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Wo genau Sie mit Ihrem E-Roller fahren dürfen (Radweg, Bürgersteig, Fußgängerzone etc.), können Sie der Übersicht zu den rechtlichen Bestimmungen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben modellabhängig sind.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen ÖPNV-Anbieter vor Ort, ob und wie ein Transport in Bus oder Bahn möglich ist.