Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Wie funktioniert die Pfand-Rückerstattung?
Schritt 1: Entsorgungsnachweis ausdrucken
Bitte laden Sie das Muster des Entsorgungsnachweis herunter und drucken dieses aus.
Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie um eine schriftliche Bestätigung bei der Abgabestelle bitten.
Gerne können Sie sich dies auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen.
Sofern wir eine Pfandmarke mit der Ware ausgehändigt haben, ist die Erstattung des Pfandes auch nur mit der Rückgabe der Pfandmarke möglich.
Muster Entsorgungsnachweis downloaden
Schritt 2: Entsorgung der Altbatterie
Aufgrund der Gefahrgutverordnung ist die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterien per Postversand an uns nicht möglich. Daher bieten wir zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Batteriepfands an:
- Persönliche Rückgabe: Geben Sie Ihre Altbatterie/n in unserem Ladengeschäft in Erkrath bei Düsseldorf persönlich vor Ort ab.
- Rückgabe in einem Entsorgungsbetrieb: Entsorgen Sie Ihre Altbatterie/n kostenlos bei einer der 200.000 Sammelstellen, z.B. Wertstoffhöfe der Kommunen.
Wichtig: Lassen Sie sich die Entsorgung Ihrer Altbatterie/n unbedingt schriftlich auf Ihrem Entsorgungsnachweis bestätigen. Achten Sie darauf, dass die Menge und die Art der zurückgegebenen Batterie/n auf dem Nachweis quittiert wird. Bitte achten Sie zudem darauf, dass die Batterie/n bei der Rückgabe entladen oder die Pole abgeklebt sind.
Schritt 3: Entsorgungsbestätigung übermitteln
Senden Sie uns den bestätigten Entsorgungsnachweis per E-Mail an pfand@rolektro.de oder per Post zu. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis nicht älter als 14 Tage sein darf.
Schritt 4: Rückzahlung des Batteriepfands
Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt im Regelfall innerhalb von 20 Tagen nach Prüfung Ihrer Erstattungsanfrage. Bitte geben Sie für die Rückzahlung unbedingt Ihre Bankverbindung an.