Fördermaßnahmen bei E-Mobility

Elektromobilität auf dem Vormarsch - Förderprogramme für eine saubere Zukunft


E-Mobility ist zu einem Schlüssel für eine klimafreundliche Energiewende geworden. Elektrofahrzeuge sind heute eine ernstzunehmende Alternative und spielen eine wichtige Rolle für klimaschonenden Verkehr. Rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland werden derzeit allein vom Verkehrssektor verursacht. Hier überzeugen E-Fahrzeuge mit ihrer positiven Ökobilanz, da bei deren Betrieb keine gesundheitsgefährdenden oder umweltschädlichen Stickoxide anfallen.

Unter den Begriff E-Mobility fallen neben den E-Autos auch E-Roller, E-Scooter, E-Trikes, E-Cruiser, E-Carrier, E-Quads bis hin zu E-Seniorenmobilen.
Vor allem E-Roller erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Sie überzeugen als ressourcenschonendes Transportmittel mit gleichzeitigem Fahrspaß für Beruf und Freizeit.

Aber auch wenn Elektroroller derzeit sehr im Trend liegen, bremst der vergleichsweise höhere Kaufpreis die Begeisterung manchmal etwas.
Und gerade hier rückt die Frage nach möglichen Fördermaßnahmen in den Mittelpunkt. Zwar gibt es für E-Autos von Bund und Ländern geförderte Programme, für den E-Roller-Sektor besteht hingegen noch Nachholbedarf.
Es gibt dennoch Möglichkeiten, den Kauf eines E-Mobils bezuschussen zu lassen. Es werden nämlich etliche Förder-Programme für E-Roller von Städten, Kommunen und Gemeinden oder Versorgungsunternehmen angeboten.
Hintergrund dieser Prämien ist eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Planung der innerstädtischen Mobilität. Auch Privatpersonen profitieren von diesen Zuschüssen und E-Mobilitäts-Förderprogrammen.




Wer bietet Fördermittel oder Umweltprämien an?


Die Bezuschussung erfolgt auf Länder-, Städte- und Kommunen-Ebene in Form von Subventionen oder Prämien. Einige Städte zahlen bares Geld beim Kauf eines E-Rollers, während andere Vorteile durch Kooperationen anbieten. Daneben gibt es auch Förderprogramme zur Finanzierung von Ladestationen.
Auch etliche Energieversorger (vor allem Stromanbieter) bieten ihren Kunden Zuschüsse an. So belohnen regionale Versorgungsunternehmen den Kauf von Elektrorollern oder Ladestationen. Es empfiehlt sich daher, beim lokalen Energieversorger nach entsprechenden Angeboten nachzufragen.


Wo informiere ich mich über regionale Angebote?


Das Angebot an Fördermaßnahmen für Elektrofahrzeuge kann regional sehr unterschiedlich sein.

Unser Tipp: Informieren Sie sich bei Ihren Behörden vor Ort, bei Versorgungsunternehmen, Verkehrsämtern oder Umweltagenturen. Auf den Webseiten dieser Stellen können Sie sich über mögliche Initiativen zum Thema E-Roller-Förderprogramme informieren. Die spezifischen Anforderungen können dabei in den einzelnen Bundesländern und Regionen sehr unterschiedlich sein. So gibt es Förderungen teilweise nur für zulassungspflichtige E-Modelle.

Was gibt es zu beachten: Bei zahlreichen Initiativen ist vorgeschrieben, dass ein Antrag auf Förderung bereits vor dem Kauf des Fahrzeugs gestellt werden sollte. Kaufen Sie vor Genehmigung des Antrags einen E-Roller, verfällt leider oft der Anspruch auf eine Förderung. Informieren Sie sich deshalb vorab über die genauen Voraussetzungen einer Fördermaßnahme.


Wie hoch ist die Förderung für Elektromobilität?


Die Fördergelder sind vom jeweiligen Bundesland bzw. der betreffenden Stadt abhängig.

Einige Beispiele:
München ist sehr engagiert bei der Förderung von E-Scootern und E-Rollern. Käufer können hier beim Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe bis zu 750 € Zuschuss erhalten.
Bei der Stadt Regensburg gibt es eine Förderung von bis zu 1.000 €, in Limburg bis zu 500 €. Die Stadtwerke Aachen fördern ihre Kunden beim Kauf von E-Rollern mit 10 % der Anschaffungskosten (bis max. 300 €). Die Stadtwerke Wuppertal ermöglichen eine Förderung von bis 150 €, die Stadtwerke Solingen von bis zu 100 € und die Stadtwerke Bonn von bis zu 250 €.
(Irrtümer und Änderungen vorbehalten.)

Diese Beispiele zeigen, dass es sich durchaus lohnen kann, bei seiner lokalen Behörde bzw. seinem Versorgungsunternehmen nach Zuschüssen zu fragen. Die Förderangebote in Städten werden in den kommenden Jahren sicherlich noch stärker ausgebaut werden. Schließlich steht das Ziel einer umweltfreundlichen Innenstadt-Gestaltung bei den Kommunen ganz oben auf der To-do-Liste.


Elektroroller-Förderungsmöglichkeiten für Privatpersonen


Privatpersonen werden beim Umstieg auf ein umweltfreundliches E-Fahrzeug unterstützt. Je nach Bundesland oder Wohnort gibt es Umweltprämien, die bei der Finanzierung eines neuen E-Rollers genutzt werden können. Und das unabhängig davon, ob der E-Roller in der Freizeit oder für den Weg zur Arbeit genutzt wird.


Elektroroller-Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen


Für Unternehmen kann es sich durchaus lohnen, E-Roller als Dienstfahrzeuge zu nutzen. Neben Fördermaßnahmen greift hier auch die Bedeutung einer nachhaltigen Firmenstrategie.
Zunehmend mehr Städte gewähren einen Umweltbonus sowie E-Mobility Subventionen für Unternehmen. So lassen sich Anschaffungskosten reduzieren oder Unterhaltskosten einschränken. Der E-Roller kann damit zu einer möglichen Alternative für den Firmenwagen werden.
Welche Städte einen Umweltbonus bzw. Förderprogramme anbieten, bringen Sie auf deren Webseiten in Erfahrung. In Berlin beispielsweise gibt es von WELMO für Unternehmen eine Finanzierungsförderung für E-Roller.


THG-Quote


Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren und zugleich erneuerbare Energien zu fördern, entstand 2015 mit der Treibhausminderungsquote (THG-Quote) ein gesetzlich geregeltes Klimaschutz-Instrument.
Halter von E-Fahrzeugen haben seit 2022 die Möglichkeit, mittels der THG-Quote eine Prämie für die Nutzung ihrer Elektromobilität zu erhalten. Die jeweilige THG-Quote wird entsprechend des E-Fahrzeugtyps berechnet und über Vermittler an den Halter ausgezahlt.

Was müssen E-Roller-Halter beachten?

  • Sie können die THG-Prämie erst nach dem Kauf Ihres E-Rollers beantragen. Für die Bestätigung des THG-Bonus benötigt das Umweltbundesamt nämlich die Zulassungsbescheinigung des E-Fahrzeugs.
  • Ab 2024 gibt es eine neue Regelung zur THG-Prämie für E-Roller: Die THG-Prämie wird nur noch für zulassungspflichtige E-Zweiräder (schneller als 45 km/h) ausbezahlt. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder und Leichtkrafträder entfällt die THG-Prämie. Diese E-Roller aus der 50-Kubik-Klasse fahren mit einem jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen. Unsere Rolektro-Modelle sind daher von der THG-Prämie ausgenommen


Zuschüsse von den Krankenkassen für Elektromobile


Elektromobile sind für Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen ein wichtiges Instrument für Eigenständigkeit, Mobilität und Lebensqualität.

Deshalb stellt sich hier die Frage: Gibt es von den Krankenkasse eine Förderung bei der Anschaffung eines E-Scooters?

Elektromobile gelten als anerkannte Hilfsmittel. Damit sind sie verordnungsfähig. Bei einer medizinischen Notwendigkeit besteht die Möglichkeit, dass Krankenkassen die Kosten für ein Elektromobil übernehmen bzw. in Teilen bezuschussen. Grundlage dafür ist eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit detailliert darlegt.
Beachten müssen Sie dabei, dass die Krankenkassen-Förderung nur für Elektroroller gilt, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h fahren.

Bei Rolektro gibt es in dieser Kategorie 2 Modelle:
  • Rolektro E-Quad 6: elektrisches Seniorenmobil auf 4 Rädern
  • Rolektro E-Trike 6: elektrisches Seniorenmobil auf 3 Rädern
Sollte Ihr Antrag auf Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse abgelehnt werden, könnten Sie sich auch an Ihre Pflegekasse wenden. In einigen Fällen gewährt die Pflegekasse Zuschüsse auf Elektromobile.
Auch die Unfallversicherung kann als Kostenträger in Betracht kommen, falls die Mobilitätseinschränkung auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.


E-Scooter als Geschäftsfahrzeuge


Steuerliche Förderung emissionsfreier Dienstfahrzeuge

Elektrofahrzeuge und somit auch Elektroroller, deren Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt, sind bis zum 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit.
Damit sind bei einem Umstieg auf E-Roller innerhalb der Firmenflotte Einsparungen im Firmenbudget möglich. Vor allem für Unternehmen, die in ihrem Alltagsgeschäft mobil sein müssen (Lieferdienste), kann sich der Umstieg auf E-Roller lohnen.

Innovative Unternehmensstrategie mit nachhaltigem Effekt


Darüber hinaus ist der Umstieg auf Elektromobilität Ausdruck einer innovativen Unternehmensausrichtung. Nachhaltige Werte werden dabei auch von Kunden geschätzt und wirken sich langfristig positiv auf das Markenimage aus.
Und auch Mitarbeiter:innen schätzen umweltpolitisches Engagement und reagieren positiv auf die Möglichkeit, E-Roller als Geschäftsfahrzeuge zu nutzen.
E-Roller sind mittels Subventionen attraktiv in der Anschaffung und im Unterhalt günstiger als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Unser Rolektro-Team berät Sie gerne bei allen Fragen.