Elektromobilität auf dem Vormarsch - Förderprogramme für eine saubere Zukunft
E-Mobility ist zu einem Schlüssel für eine klimafreundliche Energiewende geworden. Elektrofahrzeuge sind heute eine ernstzunehmende Alternative und spielen eine wichtige Rolle für klimaschonenden Verkehr. Rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland werden derzeit allein vom Verkehrssektor verursacht. Hier überzeugen E-Fahrzeuge mit ihrer positiven Ökobilanz, da bei deren Betrieb keine gesundheitsgefährdenden oder umweltschädlichen Stickoxide anfallen.
Unter den Begriff E-Mobility fallen neben den E-Autos auch E-Roller, E-Scooter, E-Trikes, E-Cruiser, E-Carrier, E-Quads bis hin zu E-Seniorenmobilen.
Vor allem E-Roller erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Sie überzeugen als ressourcenschonendes Transportmittel mit gleichzeitigem Fahrspaß für Beruf und Freizeit.
Aber auch wenn Elektroroller derzeit sehr im Trend liegen, bremst der vergleichsweise höhere Kaufpreis die Begeisterung manchmal etwas.
Und gerade hier rückt die Frage nach möglichen Fördermaßnahmen in den Mittelpunkt.
Zwar gibt es für E-Autos von Bund und Ländern geförderte Programme, für den E-Roller-Sektor besteht hingegen noch Nachholbedarf.
Es gibt dennoch Möglichkeiten, den Kauf eines E-Mobils bezuschussen zu lassen.
Es werden nämlich etliche Förder-Programme für E-Roller von Städten, Kommunen und Gemeinden oder Versorgungsunternehmen angeboten.
Hintergrund dieser Prämien ist eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Planung der innerstädtischen Mobilität. Auch Privatpersonen profitieren von diesen Zuschüssen und E-Mobilitäts-Förderprogrammen.
Inhalt
Wer bietet Fördermittel oder Umweltprämien an? Wo informiere ich mich über regionale Angebote? Wie hoch ist die Förderung für Elektromobilität? Elektroroller-Förderungsmöglichkeiten für Privatpersonen Elektroroller-Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen THG-Quote Zuschüsse von den Krankenkassen für Elektromobile E-Scooter als GeschäftsfahrzeugeWer bietet Fördermittel oder Umweltprämien an?
Die Bezuschussung erfolgt auf Länder-, Städte- und Kommunen-Ebene in Form von Subventionen oder Prämien. Einige Städte zahlen bares Geld beim Kauf eines E-Rollers, während andere Vorteile durch Kooperationen anbieten. Daneben gibt es auch Förderprogramme zur Finanzierung von Ladestationen.
Auch etliche Energieversorger (vor allem Stromanbieter) bieten ihren Kunden Zuschüsse an. So belohnen regionale Versorgungsunternehmen den Kauf von Elektrorollern oder Ladestationen. Es empfiehlt sich daher, beim lokalen Energieversorger nach entsprechenden Angeboten nachzufragen.
Wo informiere ich mich über regionale Angebote?
Das Angebot an Fördermaßnahmen für Elektrofahrzeuge kann regional sehr unterschiedlich sein.
Unser Tipp: Informieren Sie sich bei Ihren Behörden vor Ort, bei Versorgungsunternehmen, Verkehrsämtern oder Umweltagenturen. Auf den Webseiten dieser Stellen können Sie sich über mögliche Initiativen zum Thema E-Roller-Förderprogramme informieren.
Die spezifischen Anforderungen können dabei in den einzelnen Bundesländern und Regionen sehr unterschiedlich sein. So gibt es Förderungen teilweise nur für zulassungspflichtige E-Modelle.
Was gibt es zu beachten: Bei zahlreichen Initiativen ist vorgeschrieben, dass ein Antrag auf Förderung bereits vor dem Kauf des Fahrzeugs gestellt werden sollte. Kaufen Sie vor Genehmigung des Antrags einen E-Roller, verfällt leider oft der Anspruch auf eine Förderung. Informieren Sie sich deshalb vorab über die genauen Voraussetzungen einer Fördermaßnahme.
Wie hoch ist die Förderung für Elektromobilität?
Die Fördergelder sind vom jeweiligen Bundesland bzw. der betreffenden Stadt abhängig.
Einige Beispiele:
München ist sehr engagiert bei der Förderung von E-Scootern und E-Rollern. Käufer können hier beim Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe bis zu 750 € Zuschuss erhalten.
Bei der Stadt Regensburg gibt es eine Förderung von bis zu 1.000 €.
Die Stadtwerke Aachen fördern ihre Kunden beim Kauf von E-Rollern mit 10 % der Anschaffungskosten (bis max. 500 €). Die Stadtwerke Wuppertal ermöglichen eine Förderung von bis 150 €, die Stadtwerke Solingen von bis zu 100 €.
(Irrtümer und Änderungen vorbehalten.)
Diese Beispiele zeigen, dass es sich durchaus lohnen kann, bei seiner lokalen Behörde bzw. seinem Versorgungsunternehmen nach Zuschüssen zu fragen.
Die Förderangebote in Städten werden in den kommenden Jahren sicherlich noch stärker ausgebaut werden. Schließlich steht das Ziel einer umweltfreundlichen Innenstadt-Gestaltung bei den Kommunen ganz oben auf der To-do-Liste.
Elektroroller-Förderungsmöglichkeiten für Privatpersonen
Privatpersonen werden beim Umstieg auf ein umweltfreundliches E-Fahrzeug unterstützt. Je nach Bundesland oder Wohnort gibt es Umweltprämien, die bei der Finanzierung eines neuen E-Rollers genutzt werden können. Und das unabhängig davon, ob der E-Roller in der Freizeit oder für den Weg zur Arbeit genutzt wird.
Elektroroller-Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen
Für Unternehmen kann es sich durchaus lohnen, E-Roller als Dienstfahrzeuge zu nutzen. Neben Fördermaßnahmen greift hier auch die Bedeutung einer nachhaltigen Firmenstrategie.
Zunehmend mehr Städte gewähren einen Umweltbonus sowie E-Mobility Subventionen für Unternehmen. So lassen sich Anschaffungskosten reduzieren oder Unterhaltskosten einschränken. Der E-Roller kann damit zu einer möglichen Alternative für den Firmenwagen werden.
Welche Städte einen Umweltbonus bzw. Förderprogramme anbieten, bringen Sie auf deren Webseiten in Erfahrung. In Berlin beispielsweise gibt es von WELMO für Unternehmen eine Finanzierungsförderung für E-Roller.
THG-Quote
Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren und zugleich erneuerbare Energien zu fördern, entstand 2015 mit der Treibhausminderungsquote (THG-Quote) ein gesetzlich geregeltes Klimaschutz-Instrument.
Halter von E-Fahrzeugen haben seit 2022 die Möglichkeit, mittels der THG-Quote eine Prämie für die Nutzung ihrer Elektromobilität zu erhalten. Die jeweilige THG-Quote wird entsprechend des E-Fahrzeugtyps berechnet und über Vermittler an den Halter ausgezahlt.
Was müssen E-Roller-Halter beachten?
- Sie können die THG-Prämie erst nach dem Kauf Ihres E-Rollers beantragen. Für die Bestätigung des THG-Bonus benötigt das Umweltbundesamt nämlich die Zulassungsbescheinigung des E-Fahrzeugs.
- Ab 2024 gibt es eine neue Regelung zur THG-Prämie für E-Roller: Die THG-Prämie wird nur noch für zulassungspflichtige E-Zweiräder (schneller als 45 km/h) ausbezahlt. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder und Leichtkrafträder entfällt die THG-Prämie. Diese E-Roller aus der 50-Kubik-Klasse fahren mit einem jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen. Unsere Rolektro-Modelle sind daher von der THG-Prämie ausgenommen
Zuschüsse von den Krankenkassen für Elektromobile
Elektromobile sind für Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen ein wichtiges Instrument für Eigenständigkeit, Mobilität und Lebensqualität.
Deshalb stellt sich hier die Frage: Gibt es von der Krankenkasse eine Förderung bei der Anschaffung eines E-Scooters?
Elektromobile gelten als anerkannte Hilfsmittel und sind unter bestimmten Voraussetzungen verordnungsfähig. Damit eine Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil übernimmt oder teilweise bezuschusst, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, in der detailliert dargelegt wird, warum ein Elektromobil notwendig ist.
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Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre Mobilitätsbedürfnisse.
Ihr Arzt kennt Ihre gesundheitliche Situation am besten und kann einschätzen, ob ein Elektromobil für Sie notwendig ist. Bitten Sie ihn, eine Bescheinigung auszustellen, die Ihren Bedarf bestätigt. -
Lassen Sie sich in einem Sanitätshaus oder Fachgeschäft beraten.
Ein Elektromobil sollte sich angenehm fahren lassen und genau zu Ihren Bedürfnissen passen. Machen Sie eine Probefahrt, um das beste Modell für sich zu finden. Achten Sie darauf, ob das Elektromobil eine Hilfsmittelnummer hat – das kann den Antrag bei der Krankenkasse erleichtern. Lassen Sie sich alle wichtigen Informationen zum Modell geben, die Sie später für Ihren Antrag benötigen. -
Geben Sie Ihrem Arzt die Details Ihres Wunschmodells.
Sobald Sie sich für ein Elektromobil entschieden haben, sollten Sie die Modellbezeichnung und – falls vorhanden – die Hilfsmittelnummer an Ihren Arzt weitergeben. Damit kann er Ihnen nun eine detaillierte ärztliche Verordnung ausstellen, die für die Antragstellung bei der Krankenkasse notwendig ist. Sollte Ihr gewünschtes Modell keine Hilfsmittelnummer haben, ist eine Bewilligung deutlich schwieriger, aber nicht ausgeschlossen – in diesem Fall sollte Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit besonders ausführlich begründen. -
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein – idealerweise mit Unterstützung.
Wenn Sie das Elektromobil über ein Sanitätshaus beziehen, übernimmt dieses in der Regel die komplette Beantragung und Abrechnung mit der Krankenkasse. Da Sanitätshäuser Verträge mit den Krankenkassen haben, ist dieser Weg oft einfacher und die Erfolgsaussichten höher. Das Sanitätshaus prüft, ob das gewählte Modell für Sie geeignet ist, erstellt den Kostenvoranschlag und reicht die Unterlagen direkt für Sie ein.
Falls Sie das Elektromobil über einen Händler ohne Krankenkassenvertrag kaufen möchten, müssen Sie den Antrag selbst bei der Krankenkasse einreichen. In diesem Fall erhalten Sie vom Händler einen Kostenvoranschlag, den Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung einreichen können. Beachten Sie jedoch, dass die Krankenkasse hier oft genauer prüft und die Erfolgsaussichten niedriger sein können. -
Warten Sie auf die Entscheidung der Krankenkasse.
Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag sorgfältig und kann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hinzuziehen, um Ihre Situation individuell zu bewerten. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, lassen Sie sich nicht entmutigen – oft lohnt sich ein Widerspruch. Holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung, um Ihre Chancen zu verbessern.
Sollte Ihr Antrag auf Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse abgelehnt werden, könnten Sie sich auch an Ihre Pflegekasse wenden. In einigen Fällen gewährt die Pflegekasse Zuschüsse auf Elektromobile.
Auch die Unfallversicherung kann als Kostenträger in Betracht kommen, falls die Mobilitätseinschränkung auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
In unserem Rolektro Sortiment haben wir aktuell drei 6-km/h Modelle mit Hilfsmittelnummer:
- Maximus MX4-6: elektrisches Seniorenmobil auf 4 Rädern
- E-Rollstuhl ERS-6: elektrischer Rollstuhl
- E-Quad 6 Pro: faltbares Seniorenmobil auf 4 Rädern
E-Scooter als Geschäftsfahrzeuge
Steuerliche Förderung emissionsfreier DienstfahrzeugeElektrofahrzeuge und somit auch Elektroroller, deren Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt, sind bis zum 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit.
Damit sind bei einem Umstieg auf E-Roller innerhalb der Firmenflotte Einsparungen im Firmenbudget möglich. Vor allem für Unternehmen, die in ihrem Alltagsgeschäft mobil sein müssen (Lieferdienste), kann sich der Umstieg auf E-Roller lohnen.
Innovative Unternehmensstrategie mit nachhaltigem Effekt
Darüber hinaus ist der Umstieg auf Elektromobilität Ausdruck einer innovativen Unternehmensausrichtung. Nachhaltige Werte werden dabei auch von Kunden geschätzt und wirken sich langfristig positiv auf das Markenimage aus.
Und auch Mitarbeiter:innen schätzen umweltpolitisches Engagement und reagieren positiv auf die Möglichkeit, E-Roller als Geschäftsfahrzeuge zu nutzen.
E-Roller sind mittels Subventionen attraktiv in der Anschaffung und im Unterhalt günstiger als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Unser Rolektro-Team berät Sie gerne bei allen Fragen.